Historische Gebäude

Friedhof

Die Friedhofsanlage an der Von-Lettow-Vorbeck-Straße in Saarlouis setzt sich aus drei Teilen zusammen, die heute nicht mehr scharf voneinander getrennt sind. Unmittelbar angrenzend, sozusagen als vierter Teil, liegt der selbständige israelitische Friedhof (siehe Ensemble Israelitischer Friedhof). Dem hier behandelten Friedhofsbereich liegt keine gärtnerische Großplanung zugrunde. Einfache Reihenbestattungen prägen das Erscheinungsbild. Vom kleinsten Teil aus, dem historischen Kern, ist er nach zwei Seiten gewachsen und hat zwischenzeitlich seinen Abschluß gefunden. Der historische Teil des "Alten Friedhofs" wurde 1773 von der Kirchengemeinde St. Ludwig hier angelegt. Vorgänger waren die Friedhöfe vor der Saarbrücke am Deutschen Tor (1685), später nur noch Garnisonsfriedhof, und hinter dem ehemaligen Augustinerkloster (1696). Hier mußten Bürger die Grabstellen jedoch käuflich erwerben. Dies führte 1714 zur Neuanlage eines allgemeinen Friedhofs in der Nähe der späteren Kaserne X an der Kavalleriestraße. Er hatte eine Einfriedungsmauer, ein Leichenhaus und eine Kapelle, die mit einer Reihe von Stiftungen und Messen begabt war. Diese wurden 1773 durch Verfügung des damaligen Trierer Weihbischofs von Hontheim auf den Hauptaltar der Pfarrkirche St. Ludwig übertragen. Zwei Jahre zuvor hatte Trier die Weiterbelegung des Friedhofs auf Drängen der Stadtverwaltung verboten. Doch erst 1773 kam es zur Anlage einer neuen Begräbnisstätte vor dem Französischen Tor, an der Stelle des heutigen "Alten Friedhofs". Der sogenannte historische Teil, d.h. die Keimzelle der Anlage, hat ca. 37 Gräber, größtenteils mit mehreren Grabstellen. Bestattet sind Zivilpersonen, Militärs und Klosterfrauen. An der Ostseite des Gräberfeldes standen früher ein Leichenhaus und eine Kapelle. Nach Norden schließt sich dann im 19.Jh. der städtische Friedhof an, heute mit "allgemeiner Teil" bezeichnet, der rund 300 Gräber aufweist, die ebenfalls zum Teil mehrere Grabstellen beinhalten können. Hier sind auch schon einige Gräber einge- ebnet. Nach Süden wird an den "historischen Teil" 1834 der Garnisonsfriedhof angeschlossen (1843 erweitert), der mit rund 150 Gräbern belegt war, wobei inzwischen größere Lücken entstanden sind. Nach Aufhebung der Garnison wurden hier auch Zivilpersonen bestattet. Für den städtischen Friedhofsteil gibt es heute nur noch beschränkte Belegrechte durch bestehende Pachtverträge bei Familiengräbern. Mit Auslauf der Verträge erlischt das Belegrecht. Der Friedhof bezieht seine Denkmalbedeutung im wesentlichen aus historischen Aspekten. Die Anlage ist durch die Namen der hier bestatteten Personen und Familien mit der Geschichte der Stadt seit dem letzten Viertel des 18.Jhs. eng verbunden und als Dokument dieser wechselvollen Geschichte einer Grenzfestung und Grenzstadt von Bedeutung.

Quelle: Staatliches Konservatoramt: Denkmalliste des Saarlandes
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